Allgemeine Geschäftsbedingungen für Kurse und Ausbildungen der Lebensakademie

1. Geltungsbereich

1.1. Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für den Abschluss von Verträgen für die Teilnahme an Kursen und Ausbildungen, nachfolgend Maßnahmen genannt.

1.2. Vorliegende Geschäftsbedingungen sowie die jeweilige Anmeldung zu einer Maßnahme bilden den gesamten Vertrag zwischen der Lebensakademie und der teilnehmenden Person einer Maßnahme. Sie ersetzen sämtliche früheren und gleichzeitigen Abreden hinsichtlich der Leistungen der Lebensakademie.

2. Vertragsabschluss

2.1. Der Vertrag zwischen der teilnehmenden Person und der Lebensakademie kommt erst zustande, wenn die teilnehmende Person die Anmeldung gesendet sowie den Grundlagen und Bedingungen der Lebensakademie zugestimmt und die Anmeldung für sich als gültig erklärt hat und die Lebensakademie die Anmeldung nicht innerhalb einer Woche nach Erhalt zurückgewiesen hat. Ab diesem Zeitpunkt gilt das Vertragsverhältnis zwischen der teilnehmenden Person und der Lebensakademie als zustande gekommen.

2.2. Die Lebensakademie ist berechtigt, jede Anmeldung ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.

3. Umfang der Dienstleistungen

3.1. Die Lebensakademie stellt klar, dass es sich bei den von ihr zur Verfügung gestellten Leistungen um die eines Dienstvertrages im Sinne von § 611 BGB handelt. Für den Erfolg der Maßnahme übernimmt die Lebensakademie auf Grundlage der gesetzlichen Vorschriften keine Gewähr.

4. Durchführung

4.1. Der Beginn der Maßnahme ist an eine Mindestteilnehmerzahl gebunden. Wird die Mindestteilnehmerzahl der Maßnahme, zu der die teilnehmende Person sich angemeldet hat, nicht erreicht oder kann die geplante Maßnahme aus einem von der Lebensakademie nicht zu vertretenden Grund nicht stattfinden, kann sie auf einen späteren Termin verlegt oder abgesagt werden.

4.2. Sagt die Terminverlegung der teilnehmenden Person nicht zu, kann diese von der Teilnahme an dieser Maßnahme absehen. In diesem Fall wird die bereits entrichtete Gebühr in vollem Umfang zurückerstattet. Dies gilt auch für den Fall, dass die Maßnahme ganz ausfällt. Stimmt die teilnehmende Person dem verlegten Termin zu, wird die bereits entrichtete Gebühr auf die spätere Maßnahme angerechnet.

4.3. Für die teilnehmende Person ist ein einmaliges Verschieben der Teilnahme ohne zusätzliche Kosten möglich. Voraussetzung dafür ist die erneute formelle Anmeldung vor dem ursprünglichen Termin bzw. vor dem ursprünglichen Beginn der jeweiligen Maßnahme und die Bezahlung der Teilnahmegebühr zum ursprünglich auf der Rechnung ausgewiesenen Zeitpunkt. Erfolgt die Anmeldung später oder gar nicht, ist die ursprünglich in Rechnung gestellte Teilnahmegebühr zu bezahlen. Ein weiteres Verschieben ist nicht möglich, die Teilnahmegebühr ist dann erneut zu bezahlen.

4.4. Die Lebensakademie kann bei Krankheit der zuständigen Kurs- bzw. Ausbildungsleitung die Maßnahme oder einzelne Stunden verschieben.

4.5. Infolge des großen terminlichen Vorausplanungszeitraums von Ausbildungen sind die einzelnen Ausbildungstermine auf den Anmeldeformularen zunächst immer als voraussichtliche Termine aufgeführt. Die Lebensakademie behält sich vor, die Verbindlichkeit der bis dahin als vorläufig geltenden Termine für das jeweils nächste Ausbildungsjahr frühestens am Ende des jeweils vorausgegangenen Ausbildungsjahres zu bestätigen.

5. Vergütung

5.1. Für die Teilnahme an einer Maßnahme erhebt die Lebensakademie Teilnahmegebühren. Die Höhe der Gebühr ergibt sich aus dem in der Anmeldung aufgeführten Preis. Wenn nicht anders angegeben, verstehen sich alle Preise inklusive der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

5.2. Die Teilnahmegebühr ist mit der Anmeldung ohne Abzug sofort fällig und zahlbar innerhalb von 14 Tagen nach der Anmeldung, sofern auf der Rechnung kein anderer Termin angegeben ist. Die teilnehmende Person kann an der Maßnahme nur nach vollständiger Entrichtung der gesamten Teilnahmegebühr teilnehmen.

5.3. Die teilnehmende Person kann gegenüber Forderungen von der Lebensakademie nur mit rechtskräftig festgestellten oder unbestrittenen Forderungen aufrechnen.

5.4. Zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes ist die teilnehmende Person nur insoweit befugt, als ihr Gegenanspruch auf dem gleichen Vertrag beruht und unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

5.5. Beanstandungen des Rechnungsbetrages hat die teilnehmende Person unverzüglich, spätestens jedoch sechs Wochen nach Zugang der Rechnung an die Lebensakademie schriftlich mitzuteilen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche der teilnehmenden Person bleiben hiervon unberührt.

6. Kündigung Grund-, Aufbau- und Einführungskurse (1 bzw. 2 Wochenenden)

6.1.

a) Bei einer Kündigung der Teilnahme bis zu 14 Tagen vor Beginn der Maßnahme wird eine Stornogebühr in Höhe von 50,00 € fällig.

b) Bei einer Kündigung der Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt als unter a) genannt wird, ist die gesamte Teilnahmegebühr ohne Abzug fällig.

6.2. Sofern die Teilnahmegebühr im unter a) genannten Fall bereits gezahlt wurde, wird sie abzüglich der unter a) genannten Gebühr zurückerstattet.

7. Kündigung Ausbildungen (2 bzw. 3 Jahre)

7.1.

a) Bei einer Kündigung der Teilnahme bis zu 14 Tagen vor Beginn der Maßnahme wird eine Stornogebühr in Höhe von 300,00 € fällig.

b) Bei einer Kündigung der Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt als unter a) genannt wird die 1. Rate der Teilnahmegebühr ohne Abzug fällig. Der Restbetrag zur vollständigen Teilnahmegebühr wird der teilnehmenden Person von der Lebensakademie erlassen.

c) Bei einer Kündigung der Teilnahme bis zu 14 Tagen vor Beginn des zweiten Ausbildungsjahres der Maßnahme wird eine Stornogebühr in Höhe von 200,00 € fällig.

d) Bei einer Kündigung der Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt als unter c) genannt wird die 2. Rate der Teilnahmegebühr ohne Abzug fällig. Der Restbetrag zur vollständigen Teilnahmegebühr wird der teilnehmenden Person von der Lebensakademie erlassen.

e) Bei einer Kündigung der Teilnahme bis zu 14 Tagen vor Beginn des dritten Ausbildungsjahres der Maßnahme wird eine Stornogebühr in Höhe von 100,00 € fällig.

f) Bei einer Kündigung der Teilnahme zu einem späteren Zeitpunkt als unter e) genannt wird die 3. Rate der Teilnahmegebühr ohne Abzug fällig.

7.2. Sofern die entsprechende Rate der Teilnahmegebühr im unter b), d) und f) genannten Fall bereits gezahlt wurde, wird sie abzüglich der unter a), c) und e) genannten Gebühr zurückerstattet.

8. Verzug

8.1. Erfolgt die Zahlung nicht spätestens bis zwei Wochen vor Beginn der Maßnahme, kommt die teilnehmende Person automatisch in Verzug.

8.2. Die Lebensakademie ist berechtigt, vorbehaltlich der Geltendmachung eines darüber hinausgehenden Schadens, jährliche Verzugszinsen in der Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz zu erheben.

9. Haftung

9.1. Für sonstige Schäden haftet die Lebensakademie nur, soweit diese auf vorsätzliche oder grob fahrlässig herbeigeführte Pflichtverletzungen durch die Lebensakademie bzw. einer ihrer Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreter zurückzuführen sind.

9.2. Ausnahmsweise haftet die Lebensakademie der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden für die leicht fahrlässig herbeigeführte Verletzung wesentlicher Vertragspflichten aus dem Schuldverhältnis; im Übrigen gar nicht für die leicht fahrlässige Verletzung unwesentlicher Pflichten aus dem Schuldverhältnis.

10. Urheberrecht

10.1. Sämtliche Konzepte, Methoden, Übungen und Techniken der Maßnahmen sind, sowohl in Wort als auch in Schrift, urheberrechtlich geschützt. Die Herstellung oder Veröffentlichung von Ton- oder Bildaufnahmen des Maßnahmengeschehens ist untersagt. Mitschriften sind ausschließlich in anonymer Form gestattet.

11. Datenschutz

11.1. Die Lebensakademie ergreift alle technisch notwendigen und nach dem jeweiligen Stand der Technik bekannten Mittel, um die bei ihr gespeicherten Daten der teilnehmenden Person zu schützen.

12. Sonstiges

12.1. Wird eine Klausel dieses Vertrages durch ein zuständiges Gericht für rechtswidrig, ungültig oder nicht durchsetzbar befunden, so wird die Gültigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt.

12.2. Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages und/oder dieser Geschäftsbedingungen sowie Nebenabreden bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abänderung dieses Schrifterfordernisses.

13. Gerichtsstand

13.1. Der Gerichtsstand ist Müllheim.